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Rechtliche Hinweise zur Beratung / Erklärung
Die Beratung erfolgt auf Grundlage der Philosophie, dass Körper,
Geist und Seele ganzheitlich verbunden sind.
Ein altes Sprichwort sagt: „Ein gesunder Geist wohnt in einem gesunden Körper“
Um die körpereigenen Selbstheilungskräfte aktiv zu halten (und somit auch einen
gesunden Körper), sollten die bioenergetischen Energiefelder
möglichst in einem ausbalancierten Zustand sein.
Die Lebensenergie wird nach unterschiedlichen Methoden im Bereich
der Aura gemessen bzw. getestet. Die Beratung dient zur Prophylaxe im
Sinne einer ganzheitlich verstandenen Gesundheitsvorsorge und nicht zur
Erkennung oder Behandlung von Krankheitssymptomen körperlicher
oder psychosomatischer Art.
Der Berater verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und führt auch
keine Beratung im medizinischen Sinne durch. Werden während
des Gespräches allgemein bekannte medizinische Ausdrücke verwendet,
sind sie nur zum allgemeinen Verständnis gedacht.
Hinweis:
Der Nachweis der Lebensenergie im ganzheitlichen Sinne ist wissenschaftlich
nicht möglich, ebenso wenig ein Nachweis mit Meßmethoden der
Naturwissenschaft. Die Wissenschaft bestreitet daher die Existenz und
irgendwelche Wirkungen von Lebensenergie.
Erklärung:
1. Es werden keine Beratungen, Diagnosen, Therapien oder Behandlungen im
medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im
gesetzlichen Sinne ausgeübt.
2. Der Berater verfügt über keinerlei medizinische Kenntnisse oder
Fertigkeiten und möchte daher auch nicht, dass der Eindruck entsteht,
dass eine ärztliche Beratung oder Behandlung durchgeführt wird.
3. Eine Lebensenergieberatung kann eine ärztliche Beratung oder
Behandlung nicht ersetzen. Eine laufende ärztliche Behandlung sollte
daher auch nicht unter- oder abgebrochen werden.
4. Die Harmonisierung der Lebensenergie und die Stärkung der
Selbstheilungskräfte im Sinne einer ganzheitlichen Lebensweise sind nicht
zur Ausheilung irgendwelcher Krankheiten gedacht, und eine Heilung im
medizinischen Sinne findet daher nicht statt.
5. Der Klient ist für seinen Körper eigenverantwortlich und kann daher die
Beratung jederzeit beenden bzw. die Durchführung der vorgeschlagenen
Maßnahmen ablehnen.
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